Zuweisende Ärzte

Im Alter zwischen 45 und 69 Jahren können nun Patientinnen alle 2 Jahre mit ihrer e-Card zur Vorsorge-Mammographie gehen. Hierfür benötigen die Patientinnen keine ärztliche Zuweisung und auch kein Einladungsschreiben. Die Patientinnen melden sich wie bisher beim Radiologen für einen Mammographie-Termin an und bringen e-Card und Vorbilder zur Untersuchung mit.

Da das Programm sehr strenge Qualitätsvorgaben vorsieht, darf die Untersuchung nur an bestimmten zertifizierten Röntgeneinrichtungen durchgeführt werden, zu denen auch unsere Ordination zählt.

Frauen zwischen 40 und 44 Jahren, bzw. zwischen 70 und 74 können auf eigenen Wunsch ebenfalls am Früherkennungsprogramm teilnehmen und fordern ein entsprechendes Einladungsschreiben direkt bei der Koordinierungsstelle an.

Sollte eine Patientin jeglichen Alters außerhalb der Vorsorgeuntersuchung eine Mammographie benötigen, bei Beschwerden etc., kann Sie, wie bisher, Ihren behandelnden Arzt aufsuchen, der eine Zuweisung zur Mammographie ausstellen kann, wobei bei der Zuweisungsdiagnose eine Liste zulässiger Indikationen zu beachten ist (siehe unten).

Innerhalb von 7 Tagen wird der Befund an die Patientin persönlich übermittelt bzw. auch an einen von der Patientin angegebenen Vertrauensarzt, sofern dieser das auch wünscht.

Weitere Informationen zum Brustkrebsfrüherkennungsprogramm erhalten Sie auch bei der kostenlosen Telefon-Serviceline 0800 500 181 sowie im Internet unter www.frueh-erkennen.at

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Indikationen für kurative MA